Allgemeines
- Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist für beide Parteien bindend. Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung ist in jedem Falle vor Ablauf der ursprünglichen vereinbarten Mietdauer von diesem einzuholen. Stimmt der Vermieter der Mietverlängerung zu, gelten die Bedingungen des ursprünglichen Mietvertrages.
- Der Mieter ist weder zur Weitervermietung noch zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an Dritte befugt.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietdauer pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Mietgegenstände dürfen nicht ver- oder geändert werden und müssen in sauberen und unbeschädigten Zustand Zurückgegeben werden. Zeigt sich während der Mietdauer ein Mangel/Schaden an der gemieteten Sache, ist der Mieter verpflichtet, diesen umgehend dem Vermieter zu melden.
Zahlungsbedingungen
- Bar/ Rechnung zahlbar sofort ohne Abzug
- Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basissatz p.a. berechnet.
Rückgabe
- Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, hat der Mieter die Mietsache in einwandfreiem Zustand dem Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe, hat an den Vermieter, bzw. an einen seiner Bevollmächtigten, persönlich zu erfolgen, bis spätestens 22.00 Uhr. Fällt das Ende der Mietzeit auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so hat der Mieter mit dem Vermieter eine Vereinbarung über den Rückgabezeitpunkt zu treffen, damit eine ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache gewährleistet ist. Eventuelle Schäden sind, ungeachtet der Verpflichtung des Mieters zur sofortigen Anzeige von Mängeln oder Schäden an der Mietsache, dem Vermieter spätestens bei Rückgabe unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet zusammen mit dem die Mietsache bei Rückgabe auf eventuelle Schäden zu untersuchen.
- Schäden werden nach der Reparatur vom Vermieter in Rechnung gestellt.
- Für Folgeschäden und Schäden durch Ausfall des Aggregates, auch Dritten gegenüber wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
- Der Mieter hat für die Absicherung mit Schloss zu sorgen.
- Bei Rückgabe mit nicht aufgefülltem Tank, wird eine Nachtankpauschale in Höhe von 50€ erhoben zzgl. Kraftstoff.
- Bei verspäteter Zahlung, entfallen alle gewährten Rabatte.
Sonstiges
- Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg